Vermieterbescheinigung
Alle Infos zur ihren Rechten und Pflichten


Die Vermieterbescheinigung ist seit dem 01.11.2015 in Deutschland Pflicht. Sie müssen diese als Mieter bei der An- bzw. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Deshalb ist der Vermieter verpflichtet, die Vermieterbescheinigung rechtzeitig und korrekt zu erstellen.


1. Warum gibt es die Vermieterbescheinigung?


Mit der Vermietbescheinigung (Wohnungsgeberbescheinigung / Vermieterbestätigung) soll das kurz aufeinander folgende Ein- und Ausziehen sowie das vorgetäuschte Umziehen unterbundenwerden. Damit wird die Sicherheit zu erhöht und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtert.


2. Welche Pflichten hat der Vermieter?


Der Vermieter oder eine vom Vernieter beauftragte Person ist verpflichtet dem Mieter innerhalb von 2 Wochen den Einzug oder den Auszug schriftlich oder per E-Mail bestätigen.


3. Welche Pflichten hat der Mieter?


Bei der An- bzw. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt legt der Mieter die Vermietbescheinigung vor. Wenn ihm da noch keine Vermieterbescheinigung vorliegt, kann er sie innerhalb von zwei Wochen nachreichen. Verschiedene Vermieter und Hausverwaltungen bieten an, die Vermietbescheinigung direkt ans Einwohnermeldeamt zu übermitteln. Fragen sie danach!

 

4. Welche Angaben müssen enthalten sein?


Wichtig sind: Name und Anschrift des Vermieters und/oder Eigentümers, die Art des meldepflichtigen Vorgang (d.h. Einzug oder Auszug mit Datum), Anschrift der Wohnung / des Hauses und die Namen aller meldepflichtigen Personen die ein- oder ausziehen.

 

5. Was passiert wenn der Vermieter falsche Angaben macht?

 

Wenn der Vermieter die Vermieterbescheinigung gar nicht, zu spät oder fehlerhaft ausfüllt, hat der Mieter das Recht und die Pflicht, das beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu melden. Der Vermieter muss daraufhin mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen.Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro droht dem Vermieter, wenn er bewusst eine falsche Vermieterbescheinigung ausstellt (z.B. eine Wohnanschrift zu bestätigen, ohne dass ein Mieter dort einzieht).

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